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   OVG Niedersachsen, 26.02.1996 - 8 M 6826/95   

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OVG Niedersachsen, 26.02.1996 - 8 M 6826/95 (https://dejure.org/1996,18790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.1996 - 8 M 6826/95 (https://dejure.org/1996,18790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 8 M 6826/95 (https://dejure.org/1996,18790)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.1996 - 8 M 6826/95
    Vieimehr wird sters dann Heilkunde im Sinne des Heiipraktikergesetzes ausgeübt, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche oder heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit oder für die Feststeliung, ob in Einzeiiail mir der Behanälung begonnen werden darf und ob die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann (BVerwG, Urt. v. 10.2.1983, BVerwGE 66, 367, 369 m.w.N.; Senatsurt. v. 29.1.1993 - 8 L 8814/91 - BVerwG, Urt. v. 11.11.1993, Buchhoiz 418.04 Heilpraktiker Nr. 19).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf

    Im Übrigen betraf das angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 - (MedR 2007, 496) solche Kläger, die nicht nur staatlich geprüfte Masseure und Bademeister, sondern auch Physiotherapeuten waren; der außerdem noch angeführte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1996 - 8 M 6826/95 - erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund lediglich summarischer Prüfung.
  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 7 K 631/08

    Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde durch Physiotherapeuten ohne

    Damit übten die Kläger Heilkunde aus, was auch durch die Rechtsauffassung des OVG Niedersachsen im Urteil vom 26.02.1996 - 8 M 6826/95 - bestätigt werde, wonach die Ausübung der Fußreflexzonenmassage wie die Ausübung jeder therapeutischen Tätigkeit eine Maßnahme des HeilPrG sei.

    Dies geschieht auch zum Zwecke der Heilung von Erkrankungen, wie sich aus der Inbezugnahme der §§ 3 und 8 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie vom 26.05.1994 (BGBl. I, S. 1084), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2008 (BGBl. I, S. 1910) - MPhG - ohne weiteres erkennen lässt (so auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06.OVG -, GesR 2007, 222 = MedR 2007, 496; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.1996 - 8 M 6826/95; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 - 4 K 5891/07 - GewArch 2008, 453; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2008 - 7 A 3665/07 - GewArch 2008, 450; Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410; VG Gießen, Urteil vom 27.01.2009 - 10 K 2306/08.GI -).

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